Befähigungsschein § 20 SprenG

Befähigungsschein § 20 SprenG

Befähigungsschein § 20 SprenG

Allgemeines

Befähigungsschein nach §20 SprengG ist erforderlich für den Umgang mit und/oder das Verwenden von explosionsgefährlichen Stoffen

Gilt für berufliche Tätigkeiten mit Sprengstoffen, z. B.:

Feuerwerker

Sprengberechtigte im Bau (z. B. Tunnelbau, Abbruchsprengungen)

Pyrotechniker (z. B. Großfeuerwerke)

Personen im Bereich Bühnenpyrotechnik oder Spezialeffekte

 

Gesetzliche Grundlagen

Sprengstoffgesetz (SprengG): regelt den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

§ 20 SprengG: regelt die Erteilung des Befähigungsscheins

1. SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz): enthält detaillierte Anforderungen

 

Voraussetzungen für den Erwerb

Mindestalter: 21 Jahre

Zuverlässigkeit (Nachweis durch Führungszeugnis & Behördenabfrage)

Persönliche Eignung (z. B. keine Alkohol-/Drogenprobleme, geistige Stabilität)

Nachweis der Fachkunde (erfolgreicher Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs)

Nachweis eines Bedürfnisses (z. B. berufliche Notwendigkeit)

 

Inhalte der Fachkundelehrgänge

Aufbau, Wirkung und Gefahren von Explosivstoffen

Sicherheitsmaßnahmen und Schutzvorkehrungen

Gesetzliche Vorschriften (SprengG, SprengV, Gefahrgutrecht)

Lagerung, Transport und Dokumentation

Praktische Übungen (z. B. Zündungen, Handhabung)

 

Arten von Tätigkeiten mit Befähigungsschein

Verwenden: aktive Nutzung von Sprengstoffen (z. B. Zündung)

Umgang: Lagern, Transportieren, Bearbeiten, Vernichten

Einsatzbereiche: Bau, Abbruch, Kampfmittelbeseitigung, Pyrotechnik

 

Gültigkeit & Verlängerung

Befähigungsschein ist in der Regel auf 5 Jahre befristet

Verlängerung erfordert regelmäßige Fortbildung und Nachweis fortbestehenden Bedürfnisses

 

Pflichten des Inhabers

Sorgfaltspflicht und Gefahrenvermeidung

Dokumentationspflicht (z. B. Sprengmittelbuch)

Einhaltng aller Sicherheitsvorschriften

Meldung von Verlusten, Unfällen oder Vorkommnissen an die Behörde

 

Wichtige Dokumente & Nachweise

Befähigungsschein (original, mit Lichtbild)

Nachweise über Schulungen, Eignungsuntersuchung

Lager- und Transportdokumente bei Anwendung

 

Anmeldung an: bildungszentrum@svg-bremen.de

Frau Hassnae Kilian / Herr Abdulrahman Barri

 

Über den Veranstalter

Die SVG Bremen ist Teil der bundesweit tätigen Straßenverkehrsgenossenschaften (SVG), die Dienstleistungen rund um Transport, Logistik und Berufskraftfahrer anbieten. Im Bereich der Berufskraftfahrer-Weiterbildung organisiert die SVG Bremen gesetzlich vorgeschriebene Schulungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), wie z.B. Module zur Verkehrssicherheit, Ladungssicherung oder wirtschaftlichen Fahrweise. Zudem bietet sie auch ADR-Kurse, Führerscheinweiterbildungen und Beratung für Transportunternehmen an.